EIN BEFUND DIENT VOR ALLEM EINEM: IHRER SICHERHEIT.

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Regelmäßige Kontrollen verhindern Vergiftungen. Denn durch bauliche Mängel oder schlecht gewartete Anlagen in Wohn- oder Arbeitsräumen können giftige Verbrennungsgase austreten.

Gefahren lauern aber überall: Auch Heizräume oder andere Anlagen zur Brennstofflagerung und ?versorgung müssen regelmäßig auf Ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit und Zulässigkeit geprüft werden. Ebenso muss absolute Brandsicherheit gegeben sein. Bei einem Befund werden etwaige Mängel festgestellt, beurteilt, dokumentiert und gemeldet, um Schlimmeres zu verhindern.

Der Befund wird von uns direkt an die Behörden übermittelt, was keinen weiteren Arbeitsaufwand für Sie bedeuted!

Sie benötigen einen Befund vom Rauchfangkehrer für?

  • die Fertigstellungsanzeige von Abgasanlagen in Neu-, Um- und Zubauten
  • die Inbetriebnahme einer neuen oder ausgetauschten Feuerstätte
  • die Rohbaubeschau auf Anfrage der Baubehörde
  • die Aufklärung von Geruchsbelästigungen, Mängeln und Schäden

Rohbaubeschau

Bei einer Rohbaubeschau wird während der Rohbauphase vor Ort die bereits erfolgte und/oder geplante bauliche Ausführung von Fang-, Lüftungs- und Heizungsanlagen überprüft und hinsichtlich den einzuhaltenden baulichen oder sonstigen Auflagen beurteilt bzw. dahingehend beraten. Die Überprüfung wird in einem schriftlichen Gutachten, der Rohbaubeschau, festgehalten und an den Kunden übermittelt.

Baubefund 

Im Zuge der Fertigstellungsanzeige der Baubehörde (§30 NÖ Bauordnung; §15 Abs. 4 NÖ Feuerwehrgesetz) ist der Baubefund bei Fertigstellung des Bauvorhabens vorzulegen. Überprüft wird dabei unter anderem:

  • Zulassung des Fangsystems
  • Fangquerschnitt
  • Betriebsdichtheit
  • Reinigungsöffnungen und deren Überprüfbarkeit;

Vorbefund

Ein Vorbefund stellt fest, ob der Betrieb einer neuen Feuerstätte wie geplant oder unter bestimmten Auflagen zulässig ist. Er dient vor allem der eigenen Sicherheit und gibt Gewissheit über die Funktionsfähigkeit der Feuerstätte. Bitte denken Sie daran: Ein Vorbefund ist ebenso vor der Einleitung von Kabeln (z.B. Satellitenkabel) oder bei sonstiger zweckfremder Nutzung von unbenützten Fängen und/oder Lüftungen notwendig! Überprüft werden beim Vorbefund unter anderem:

  • der bauliche Zustand des Fanges
  • Zulassungen von Fangsystem und Feuerstätte
  • Eignung des Fanges für geplanten Brennstoffeinsatz und geplanter Feuerstättentype
  • Feuerstättenaufstellung und -anschluss (z.B. Brandschutz, Abgasführung)
  • Verbrennungsluftzuführung
  • Reinigungsöffnungen und deren Überprüfbarkeit

Eignungsbefund

Der Eignungs- bzw. End oder Anschlussbefund wird nach Fertigstellung aller Arbeiten an Fang und Feuerstätte ? aber noch Inbetriebnahme ? erstellt. Die NÖ Bauordnung (§ 30 Abs. 4) sieht eine abschließende Überprüfung durch den Rauchfangkehrer vor. Überprüft wird beim Vorbefund unter anderem:

  • der vorschriftgemäße Anschluss der neuen oder ausgetauschten Feuerstätte an den Fang
  • Betriebsdichtheit
  • Verbrennungsluftzuführung
  • Reinigungs- und Überprüfbarkeit der Fänge und Verbindungsstücke
  • vorschriftmäßige Zulassung der Heizungsanlage

Bei Fragen erreichen Sie uns unter 02989/22 68 od. 02946/27 469
oder per E-Mail.

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