Regelmäßig gewartete Feuerstätten verbrauchen weniger Energie
Das schont unsere Umwelt. Und Ihre Geldbörse
Wir richten uns immer nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen und sind was Know-How und Technik betrifft am letzten Stand. Schließlich tragen wir die Verantwortung für Ihre Sicherheit.
Der Gesetzgeber schreibt im NÖ-Luftreinhaltegesetz vor, dass die Schadstoffemissionen von Feuerstätten ab 11 kW Leistung (z.B. alle Arten von Warmwassererzeuger, Zentralheizungen etc.) alle drei Jahre und Feuerstätten ab 50kW einmal jährlich mittels Abgasmessungen zu überprüfen sind.
Als behördlich bestelltes Überprüfungsorgan sind wir befugt, mit speziellen Messgeräten die Schadstoffemissionen und den Wirkungsgrad der Heizung zu messen, dafür Verwenden wir den aktuell gültigen Prüfbericht für Feuerstätten, nur dieser wird von Behörden akzeptiert.
Gerne Beraten wir Sie auch Objektiv und geben Ihnen Tipps zur Energie- und Kosteneinsparung
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02989/22 68 od. 02946/27 469.